IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologien (IT) umfasst einen breiten Bereich unterschiedlichster Rechtsgebiete:

Vertragsrecht der Informationstechnologien
Wir beraten Sie bei der Erstellung oder Überprüfung von Software- und Hardware-Verträgen, Projektverträgen und Fragen des Outsourcing bzw. Cloud Computing.

Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
In Fragen des Electronic Business, des Verbraucherschutzes und Fernabsatzes beraten wir Sie und erstellen für Sie z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen oder prüfen ihren Internetauftritt oder Webshop auf rechtliche Aspekte, wie z.B. die rechtskonforme Umsetzung der Widerrufsrechte des Kunden oder das Impressum. Sie können so unnötige Abmahnungen durch Konkurrenten vermeiden.

Immaterialgüterrecht
In Fragen des Urheberrechts beraten wir Sie, falls Sie selbst abgemahnt wurden oder einen Konkurrenten wegen eines Wettbewerbsverstoßes abmahnen wollen. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so müssen Sie unbedingt kurzfristig reagieren, um weitere Kosten und Nachteile zu vermeiden, keine Reaktion ist die schlechteste Reaktion. Unterschrieben Sie aber keinesfalls ungeprüft eine Unterlassungserklärung, da dieses für Sie weitere nachteilige Rechtsfolgen verursachen kann.

Auch in Fragen des Domainnamen- und Kennzeichenrechts prüfen wir für Sie das Vorliegen bestehender Rechte von Mitbewerbern und sichern ggf. für Sie eigene Rechte.

Datenschutz und IT-Sicherheit
Wir prüfen Ihren Internetauftritt bzw. Webshop auf die Vereinbarkeit mit Datenschutzbestimmungen und IT-Sicherheitsanforderungen. Bei Bedarf stehen wir Ihrem Unternehmen auch als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Speziell auf dem Gebiet des IT-Rechts und Internethandels hat der Beratungsbedarf aufgrund der Entstehung neuer und Änderung bestehender Gesetze und Vertriebswege in den letzten Jahre massiv zugenommen.

Dabei ist es insbesondere zur rechtssicheren Gestaltung eines Online-Shops unerlässlich, gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen, um kostspielige Abmahnungen durch Mitbewerber zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang ist Rechtsanwalt Lüthje als langjähriger Leiter komplexer IT-Projekte besonders befähigt, neben den juristischen gleichzeitig auch die technischen Grundlagen zu verstehen und Gründer und Jungunternehmer so für mögliche Rechtsprobleme zu sensibilisieren.

Abmahnung wegen Downloads/Filesharing
Sollten Sie aufgrund eines tatsächlich erfolgten bzw. nur behaupteten Downloads von Musik, Filmen oder Software bereits abgemahnt worden sein, so prüfen wir für Sie, ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist und wie Sie sich ggf. gegen diese zur Wehr setzen können. Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung, ohne diese rechtlich prüfen zu lassen, da Sie anderenfalls ggf. eine Haftung rechtsverbindlich anerkennen.

Wenn Sie Fragen oder Probleme im Bereich des IT-Rechts haben, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir stehe Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch jederzeit gern zur Verfügung.