Kosten

Kosten für Erstberatung
In einem ersten persönlichen oder telefonischen Gespräch bzw. per E-Mail oder Fax schildern Sie uns Ihre rechtlichen Fragen oder Probleme. Wir besprechen gemeinsam, welches weitere Vorgehen denkbar und erfolgversprechend ist. Bis zu diesem Punkt fallen grundsätzlich noch keine Kosten für Sie an.

Sollte Ihr Fall umfangreicher sein, z.B. indem Akteneinsicht bei Behörden zu nehmen ist oder umfangreichere Akten oder Verträge zu prüfen sein, so weisen wir Sie vor Entstehung von Kosten darauf hin, dass eine Erstberatung aufgrund des Aufwands  in diesem Fall nicht kostenfrei erfolgen kann. Die Kosten für eine Erstberatung liegen in diesem Fall für Verbraucher bei maximal EUR 190,00 zzgl. USt (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG) bzw. bei EUR 250,00 zzgl. USt, falls die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens gewünscht ist.

Sollte es sich hinsichtlich des Arbeitsaufwands um eine überschaubare Angelegenheit handeln, so sind wir gern bereit, mit Ihnen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Kosten für Prozessvertretung
Die Kosten für die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht ist im Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG) geregelt und richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Sache, auch Streitwert genannt. Geht es um eine Forderung von EUR 3.000, so berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach diesem Wert. Neben einer Verfahrens-gebühr in Höhe von regelmäßig 1,3 für die Bearbeitung der Sache fällt für den Fall einer Vertretung im Rahmen eines gerichtlichen Termins eine Terminsgebühr in Höhe von regelmäßig 1,2 an. Hinzu kommen Auslagen sowie Umsatzsteuer. Einen ersten Überblick über die Kosten können Sie sich mit Hilfe des verlinkten Prozesskostenrechners verschaffen.

Häufig ist jedoch auch die Gegenseite verpflichtet, die Kosten für Beratung und Vertretung zu übernehmen, insbesondere wenn diese den Prozess verliert oder sich in Verzug befand. Eine Ausnahme bildet insoweit jedoch die Vertretung vor dem Arbeitsgericht, da unabhängig vom Ausgang des Prozesses hier in der ersten Instanz jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen hat.

Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernehmen wir selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie eine Anfrage an die Versicherung, ob für den Fall eine Deckung übernommen wird (Deckungszusage).

Bitte lassen Sie sich nicht durch eine Empfehlung der Rechtsschutzversicherung für einen bestimmten Rechtsanwalt beeinflussen. Eine solche Empfehlung ist absolut unverbindlich und Sie allein entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen wollen. Bedenken Sie dabei: Häufig bestehen zwischen den empfohlenen Rechtsanwälten und der Rechtsschutzversicherung Kooperationsvereinbarungen. Können Sie in einem solchen Fall sicher sein, dass der empfohlene Rechtsanwalt ausschließlich Ihre Interessen und nicht die Interessen der Versicherung verfolgt?

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH)
Sollten Sie selbst nicht über ausreichende Mittel für die Durchsetzung Ihrer Rechte verfügen, so kann das zuständige Gericht Ihnen Beratungshilfe für die außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bzw. Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren bewilligen. Bei der Beratungshilfe trägt der Staat die Kosten des eigenen Anwalts, abgesehen von einem Eigenanteil in Höhe von EUR 10.

Nähere Informationen zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz.

Das Gebührenrecht ist eine komplizierte Angelegenheit und es gibt eine Vielzahl von Sonderfällen. Sprechen Sie uns daher gern an, wenn Sie Fragen haben.