Der Verkehr nimmt ständig zu und auch das Verkehrsrecht wird immer komplexer, so dass für einen Laien die Frage, wer die Schuld an einem Verkehrsunfall trägt oder ob ein Bussgeldbescheid zu Recht erlassen wurde, ohne anwaltliche Hilfe oft nicht zu beantworten ist.
Wir beraten Sie in vielen Fragen des Verkehrsrechts, so z.B. bei
- Verkehrsunfall
- Bussgeldbescheid, auch aus dem Ausland
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug)
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Rotlichtverstoß
- Schmerzensgeld
- Autokauf und Leasing
- Versicherungsrecht
- Ärger mit Werkstatt und Reparatur
Vertrauen Sie auf keinen Fall auf Angaben der gegnerischen Versicherung, insbesondere wenn Ihr Unfallgeger den Unfall verschuldet hat. Ziel der Versicherung ist häufig nur, Ihre berechtigten Ansprüche abzuwehren, z.B. auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall,
Nutzungsausfall, Wertminderung des Fahrzeugs sowie Haushaltsführungsschaden.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten, so sollten Sie auf keinen Fall Angaben zur Person des Fahrers machen, da Sie ähnlich wie im Strafrecht nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten und leichtfertige Angaben oft nachträglich nicht mehr korrigierbar sind! Auch sollten Sie anwaltlich überprüfen lassen, ob die Ihnen
vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht bereits verjährt ist.
Bei Fragen zum Verkehrsrecht zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch gern zur Verfügung.